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Allgemeines

Quelle: kv-wahl.de
Am 10. März 2024 haben Sie die Gelegenheit, die Kirchenvorstände für unsere Gemeinde neu zu wählen. 
Erstmals können Sie Ihren Kirchenvorstand
  • online
  • per Briefwahl oder
  • vor Ort per Urnenwahl 
wählen.
Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchengemeinde gemeldet sind, sind zur Wahl aufgerufen.

Aber was macht der Kirchenvorstand eigentich?

Jede Kirchengemeinde muss einen Kirchenvorstand haben, der gemeinsam mit dem Pastor oder der Pastorin die Kirchengemeinde leitet. Die Aufgaben des Kirchenvorstands sind im Kirchenrecht festgelegt. So kümmert sich der Kirchenvorstand 
z. B. um

  • Gebäude & Grundstücke
  • Finanzen
  • Energie
  • Musik
  • Gottesdienste 
  • Trauungen, Taufen, Bestattungen
  • Konfirmation und Konfirmandenzeit
  • Seelsorge
  • verschiedene kirchliche Gremien 
  • Gemeindebüro 

Der Kirchenvorstand legt Rahmenbedingungen und Strukturen fest, die für die Arbeit aller in der Gemeinde tätigen Personen wichtig sind - egal ob beruflich oder ehrenamtlich. Ein Team, das sich aus Menschen mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zusammensetzt, kann hier aufgrund der vielfältigen Aufgaben von Vorteil sein. 
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet, 
z. B. unter www.gemeinde-leiten.de.